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Durchführung der Beweissicherung an Gebäuden und
Verkehrswegen


Beweissicherung von Gebäuden

  • Im Rahmen der Beweissicherung erfolgt die Begehung der Gebäude zusammen mit dem Besitzer der Immobilie oder einem Vertreter.

    Die gemeinsame Begehung im Rahmen der Beweissicherung ist zur Wahrung folgender rechtlicher Grundlagen unabdingbar:
    • Rechtmäßigkeit der Betretung der Räume, Bestätigung der richtigen Raumzuordnung und Absicherung des Sachverständigen selbst gegen unberechtigte Forderungen des Besitzers (z.B.: Beschädigung / Diebstahl von Wertgegenständen)

  • Im Rahmen der Beweissicherung erfolgt die Aufnahme von Gebäudeschäden mit Einmessung und Fotodokumentation

    In der Durchführung der Beweissicherung beginnt in der Regel die Gebäudebegehung in Räumen mit geringen oder fehlenden Wandverkleidungen wie Keller, Dachböden und Nebengelassen, um zunächst die Schadenssystematik eines Bauwerkes zu erkennen.

    Dies ermöglicht im Rahmen der Beweissicherung eine gezielte Vorgehensweise bei der anschließenden Gesamtbegehung der Gebäude.

    Objekte der Beweissicherung sind nicht nur die durch den vorgesehenen Bauvorgang erwartende Schäden (z.B. Setzungsrisse oder Sackungen der Sohle) sondern alle Baumängel, die im weitesten Sinne für eine Schadenersatzforderung relevant sein könnten wie z.B. Gebäude- oder Ausbaufugen, verzogene Türen, Ablösungen durch Feuchte etc..

  • In der Beweissicherung erfolgt die Beschreibung der Gebäudeschäden tabellarisch sowie bei umfangreichen Schäden durch ergänzende Skizzen.
  • Die Beweissicherung beinhaltet die Dokumentation nicht einsehbarer Bereiche.
  • In der Beweissicherung erfolgt eine Funktionsprüfung von Fenstern und Türen, sowie Prüfung auf sichtbare Schiefstellungen / Verkantungen.
  • Die Prüfung von Kacheln und Fliesen auf Hohllagen ist ebenfalls Bestandteil der Beweissicherung.
  • Die Protokollierung aller Befunde und Gegenzeichnung durch alle Beteiligten sind weiterer Bestandteil in der Beweissicherung.

Beweissicherung von Verkehrswegen

  • Fotografische Gesamtaufnahme des Verkehrsweges im Rahmen der Beweissicherung.

    Die rasterartige Gesamtaufnahme des Verkehrsweges bei der Beweissicherung ermöglicht eine objektive Bewertung eventueller Neuschäden durch Gegenüberstellung des Schadensbereiches mit dem ursprünglichen Zustand. Mit Hilfe dieser flächendeckenden Gesamtdokumentation "Beweissicherung" ist ggf. auch eine nachträgliche Beurteilung von Gesichtspunkten möglich, die bei der Schadensaufnahme nicht berücksichtigt wurden.

  • Aufnahme von Schäden mit Einmessung der Schadensbereiche und Fotodokumentation im Rahmen der Beweissicherung.

    In der Beweissicherung erfolgt die Detailaufnahme und textliche Beschreibung z. B. folgender Schadensbilder:
    • Risse,
    • Fahrbahnsenkungen,
    • Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrsanlagen,
    • Stärkere Aufrauhungen / Feinrißbildungen im Fahrbahnbelag,
    • Beschädigungen angrenzender Zufahrten und Einfahrten,
    • Zustand der Bankette und
    • Zustand der Entwässerungsrinne und Bordsteine