Wiederholungsunterweisung - Anwendung PSA gegen Absturz nach BGR 198, 199
Kursinhalt
Jährlich erforderliche Wiederholungsunterweisung zur Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und zur Benutzung von PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen nach BGR 198, 199. Dieses eintägige Training ist für PSA-Anwender ausgelegt, die den zweitägigen Grundkurs bereits einmal absolviert haben. Ziel dieser Ausbildung ist es, das theoretische Wissen und die praktischen Fertigkeiten der PSA- Anwender aufzufrischen bzw. zu erweitern und ggf. auf bereits eingeschliffenes Fehlverhalten in der Anwendung hinzuweisen. Ein wichtiger Kursinhalt ist auch das Training der verschiedenen Rettungstechniken.
Schwerpunkte
Auffrischung und Training der im PSA-Grundlehrgang genannten Kursinhalte. Kenntnisse werden vertieft, Fertigkeiten gefestigt und erweitert. Das Training wird soweit als möglich an den Stand der jeweiligen Kursteilnehmer angepasst. So werden sich auch erfahrene PSA-Anwender nicht langweilen (z.B. Schulung zusätzlicher Rettungsvarianten) und Teilnehmer mit seltenem PSA-Einsatz in der Berufspraxis werden nicht überfordert.
Kursumfang
eintägig
Voraussetzungen
- gültige Tauglichkeitsuntersuchung nach "G41" durch Facharzt für Arbeitsmedizin
- 16 Std. Erste Hilfe Lehrgang (nicht älter als 24 Monate)
- die Prüfung SZP Level 1 bzw. eine entsprechende WU darf nicht länger als 18 Monate zurück liegen
- Mindestalter 18 Jahre
- Unfallversicherung empfohlen
Zertifikat
Teilnahmebestätigung Wiederholungsunterweisung "Anwendung von PSA gegen Absturz gemäß BGR 198, 199" sowie Eintrag im Sicherheitspass (wenn vorhanden).